Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SaaS-Software Homeport
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Homeport GmbH, Westfalendamm 279, 44141 Dortmund, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der Software „Homeport“ (nachfolgend „Software“).
(2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit „Verbrauchern“ im Sinne des deutschen Rechts (§ 13 BGB). Mit Annahme des Vertrags erklärt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher einzustufen ist.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service).
(2) Die Software ist ein generatives KI-Tool. Der Nutzer kann innerhalb jeder kundenspezifischen Installation individuelle Workspaces mit separatem Benutzer-, Wissens- und Modellmanagement erstellen. Eine nähere Beschreibung ist unter https://homeport.ai abrufbar.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags und auf Grundlage dieser AGB zur Nutzung auf einer eigenen dedizierten und getrennten Infrastruktur zur Verfügung.
(4) Dem Kunden wird nach Registrierung das Recht eingeräumt und Zugang gewährt, die Software zu nutzen. Der Kunde erhält sodann ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für eigene geschäftliche Zwecke.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext, Korrekturen und Sprache
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Registrierungsprozess seine Daten eingegeben und auf den Button geklickt hat, der die Registrierung abschließt. Der Kunde erhält anschließend unverzüglich eine Vertragsbestätigung per E-Mail.
(2) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach Vertragsschluss gespeichert. Er ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.
(3) Der Kunde kann seine Eingaben vor Abschluss des Registrierungsvorgangs jederzeit überprüfen, um Eingabefehler zu erkennen. Bei Bedarf können die im Browser verfügbaren Funktionen zur Vergrößerung der Darstellung genutzt werden. Eingegebene Daten können über die im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen mittels Maus und Tastatur berichtigt werden. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit vor Abschluss durch Schließen des Browsers abbrechen.
(4) Verfügbare Sprachen sind Deutsch und Englisch.
§ 4 Subunternehmer
Der Anbieter kann sich zur Erbringung der Software der Unterstützung Dritter („Subunternehmer“) bedienen. Der Anbieter haftet für das Handeln eines Subunternehmers wie für eigenes Handeln.
§ 5 Datenübermittlung an Drittanbieter
(1) Die Software stellt eine Verbindung zu den KI-Modellen verschiedener vom Kunden ausgewählter Drittanbieter her. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.
(2) Bei der Datenübermittlung können auch vom Kunden bereitgestellte Dateien (pdf, docx, etc.) und Daten (Confluence-Seiten, Datenbanken, etc.) an den jeweiligen Drittanbieter übertragen und dort verarbeitet werden. Einige Drittanbieter behalten sich vor, übermittelte Dateien für eigene Zwecke zu nutzen und auszuwerten. Dies gilt jedoch nicht für alle Drittanbieter. Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich, vom Kunden bereitgestellte Dateien und Daten nur dann und insoweit an Drittanbieter zu übermitteln, als dies aus rechtlichen und/oder technischen Gründen zwingend erforderlich ist.
§ 6 Support und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter – oder ein im Einzelfall vom Anbieter beauftragter Subunternehmer – bietet Supportleistungen für Kunden in Bezug auf Funktionen der Software an. Anfragen können über die auf der Website https://homeport.ai angegebenen Kontaktdaten gestellt werden. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 98 % (Jahresmittel) am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(3) Verfügbarkeit ist definiert als die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Geplante Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Software durchgeführt. Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig darüber informieren. Unwesentliche Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Maßgeblich für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum.
(4) Liegt ein Fall höherer Gewalt vor, ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang von seinen Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden kann und wegen seiner Häufigkeit nicht hinzunehmen ist.
(5) Der Kunde hat etwaige Fehler unverzüglich zu melden. Die Entgegennahme von Fehlermeldungen sowie die Bearbeitung zur Fehlerbehebung erfolgen montags bis freitags (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr CET (Servicezeiten).
(6) Außerhalb der Servicezeiten eingehende Meldungen werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet.
§ 7 Testphase
(1) Sofern eine Testphase vereinbart wurde, kann der Kunde die Software für den vereinbarten Zeitraum (Testzeitraum) und im vereinbarten Umfang kostenfrei nutzen. Die Testphase kann von jedem Kunden nur einmal in Anspruch genommen werden.
(2) Die Testphase ist auf den Testzeitraum begrenzt. Der Nutzungsumfang während der Testphase ist auf die vom Anbieter dem Kunden zugewiesene Anzahl an Tokens beschränkt.
(3) Möchte der Kunde nach Ablauf der Testphase in den regulären Vertrag wechseln, gelten ab dem Ende des Testzeitraums die vereinbarte Laufzeit, Abrechnungsperiode und Vergütung.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten durch aktuelle Schutzmaßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe sind vom Kunden unverzüglich zu melden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Nutzung der Software wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(3) Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und die Software ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weder unterlizenzieren noch anderweitig weitergeben. Auch das Teilen von Accounts mit Dritten ist untersagt.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich. Die Verpflichtungen des Anbieters aus einem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software keine Daten bereitzustellen, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheberrechte, Markenrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild).
(7) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für vom Kunden eingestellte Inhalte und behält sich das Recht vor, vertragswidrige Inhalte zu löschen oder bei Verstößen den Zugang zur Software dauerhaft oder vorübergehend zu sperren. Dabei berücksichtigt der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen und setzt dem Kunden, soweit möglich, eine Frist zur Abhilfe.
(8) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags ausreichende Nutzungsrechte an den vom Kunden hochgeladenen Inhalten ein. Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht berechtigt den Anbieter, die Inhalte zur Bereitstellung seiner Software zu verwenden.
§ 9 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, die im Zusammenhang mit einer vertragswidrigen Nutzung der Software stehen und vom Kunden zu vertreten sind. Dies umfasst auch die Erstattung der dem Anbieter entstehenden Kosten einer angemessenen und notwendigen Rechtsverfolgung/-verteidigung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz, arglistigem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit;
– im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
– für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
– bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden;
– für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO;
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der Software (§ 536a BGB), es sei denn, es liegt ein Fall gemäß Absatz (1) vor.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Gewährleistung
(1) unverzüglich.
(2) a) Stellt der Kunde Fehler an der Software fest, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren
b) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Fehlern, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Software beruhen,
c) bei Fehlbedienung durch den Kunden, wenn der Kunde einen Fehler nicht unverzüglich meldet und dem Anbieter deshalb eine Abhilfe nicht möglich ist, oder wenn dem Kunden der Fehler bei Vertragsschluss bekannt war und er sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
(3) Wird ein Fehler vom Kunden gemeldet und sind dessen Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen, ist der Anbieter verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Maßnahmen zu beseitigen. Der Anbieter ist berechtigt, statt der Mängelbeseitigung eine Umgehungslösung (Workaround) bereitzustellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat dem Anbieter eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
(4) Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, eine Minderung durch Abzug vom Lizenzentgelt vorzunehmen. Unberührt bleibt das Recht des Kunden nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung, den zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern.
§ 12 Zahlungsbedingungen
(1) Die Lizenzgebühr und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Kunde im Registrierungsprozess vor Vertragsschluss ausgewählt hat.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.
(3) Der Anbieter stellt Rechnungen ausschließlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
(4) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Kunde im Registrierungsprozess vor Vertragsschluss ausgewählt hat.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der vereinbarten Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien mindestens zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters, abrufbar unter https://homeport.ai/datenschutz.
§ 15 Änderungsrecht
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die AGB während der Vertragslaufzeit zu ändern. Änderungen erfolgen nur aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die geänderten AGB in Textform zur Verfügung und weist besonders auf die Änderungen hin. Gleichzeitig räumt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist ein, um zu erklären, ob er die geänderten AGB für die weitere Nutzung der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden zu Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB innerhalb der Frist, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der Frist außerordentlich zu kündigen.
§ 16 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an die Entwicklung der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten anzupassen. Der Anbieter wird die Preise entsprechend der Steigerung oder Senkung der Kosten anpassen. Maßgeblich für die Preisberechnung sind insbesondere Kosten für Betrieb und Wartung der IT-Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. Eine Preiserhöhung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
§ 17 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Vertragsschluss erkannt hätten. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Diese deutschsprachige Fassung der AGB ist das rechtlich verbindliche Dokument und hat im Falle von Widersprüchen Vorrang vor etwaigen Übersetzungen.
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